Drei Gründe, ein Blatt auszulegen
Weniger Rückfragen
Weniger Rückfragen zur Abrechnung, die nicht in die Behandlung gehören.
Ruhigere Patienten
Patienten, die ihre Erstattung verstehen, zahlen ruhiger und bleiben eher.
Keine Verpflichtung
Ein Angebot, das nichts kostet und die Praxis zu nichts verpflichtet.
Was die Praxis ausdrücklich nicht tut
Sie geben keine Patientendaten an uns weiter. Sie empfehlen nichts, Sie beraten nicht, Sie haften für nichts. Sie legen ein Blatt aus. Ob ein Patient sich bei uns meldet, entscheidet er allein — und Ihre Praxis erfährt davon nichts.
Das heißt auch: kein Auftragsverarbeitungsverhältnis, keine gemeinsame Verantwortlichkeit, keine Gesundheitsdaten zwischen Praxis und uns.
Der Einleger in Kurzform
So spricht das Blatt Ihre Patientinnen und Patienten an — im Wortlaut des Einlegers:
Wir reichen Ihre Rechnungen ein — bei Ihrer privaten Krankenversicherung und, wenn Sie beihilfeberechtigt sind, bei Ihrer Beihilfestelle.
Wir verfolgen nach, bis beide Bescheide da sind — und haken nach, wenn es zu lange dauert.
Wir gleichen beide Bescheide ab und sagen Ihnen in verständlichen Worten, was offen geblieben ist und woran es liegt.
Wenn ein Widerspruch sinnvoll erscheint, sagen wir Ihnen das — und begleiten Sie dabei.
Bei einigen Gesellschaften reichen Sie selbst über deren App ein — den Bescheid werten wir in jedem Fall für Sie aus. Welcher Weg für Ihre Gesellschaft gilt, sehen Sie bei der Anmeldung.
Die Mitgliedschaft
Bis zu vier Personen sind in jedem Tarif enthalten. Partner, Kinder, auch pflegebedürftige Angehörige. Jede weitere Person 9,99 € im Monat.
Der Beihilfe-Service steht derzeit für Hessen zur Verfügung.
